Finanzkommission
Die Finanzkommision nimmt im Spendenparlament eine Schlüsselposition ein. Sie prüft alle Anträge sorgfältig auf Förderungswürdigkeit und entscheidet dann, welche Projekte den Parlamentariern zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die Finanzkommission besteht aus insgesamt fünf Mitgliedern: Alle drei Jahre werden zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins und zwei vom Parlament gewählt. Weiterhin entsendet der Vorstand eines seiner Mitglieder in die Finanzkommission. Die Finanzkommission sollte sich möglichst aus Mitgliedern sozialer Berufe zusammensetzen. Dies ist im Reutlinger Spendenparlament von Beginn an hochkarätig erfüllt.
Von der Berurteilung der Projekte hängt es ab, ob und in welcher Höhe eine Förderung aus den Spendenmitteln des Spendenparlaments empfohlen wird. Die befürworteten Anträge werden für die nächste Parlamentssitzung zur Entscheidungsvorlage schriftlich zusammengefasst. Diese Vorlage enthält neben einer Projektbeschreibung auch eine Begründung der möglicherweise vom Antrag abweichenden Empfehlungen zur Förderungshöhe.
Alle Parlamentsmitglieder erhalten diese Entscheidungsvorlage rechtzeitig mit der Einladung zur Arbeitssitzung des Parlaments. Im Parlament stellen sich sowohl die Mitglieder der Finanzkommission als auch die Vertreter der zu fördernden Projekte den kritischen Fragen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Bei der nachfolgenden Abstimmung zur Vergabe der Spendengelder entscheidet die einfache Mehrheit über die von der Finanzkommission vorgeschlagenen (und evtl. geänderten) Zuwendungen bzw. Förderungsmittel.
In den folgenden Arbeitssitzungen wird das Parlament über den Entwicklungsstand der geförderten Projekte unterrichtet. Sobald das projektbezogene Förderprogramm beendet ist, setzt die Finanzkommission mit einem Prüfungsvermerk den offiziellen Schlusspunkt unter den Projektantrag.
